Tarife
Unsere Leistungen
Dienstleistungen
Krankenpflege
Hauswirtschaft
Krankenmobilien
Mahlzeitendienst
Rotkreuzfahrdienst
Kassenpflichtige Leistungen
Pflegerische Leistungen werden nach Verordnung des Hausarztes von der Krankenkasse übernommen.
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse nicht übernommen. Es gibt Zusatzversicherungen, welche einen Beitrag daran leisten. Bitte klären Sie dies bei Ihrer Versicherung ab.
Spitex-Leistungen können auch durch die Ergänzungsleistungen der AHV/IV und die Hilflosenentschädigung der Gemeinde erfolgen.
Kostenbeteiligung der Klienten
Bei Anspruchsberechtigung auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder auf Prämienverbilligung bei der Krankenkasse kann die Kostenbeteiligung beim Amt für Sozialbeiträge geltend gemacht werden.
Bei Leistungen für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) und Leistungen, welche durch die Invaliden- oder Unfallversicherung finanziert werden, entfällt die Kostenbeteiligung.
